Newsarchiv.

Verpflegungsmehraufwendungen

Nach dem beschlossenen Jahresteuergesetz 2019 erfolgt ab 2020 eine Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei 24-stündiger Abwesenheit von 24 auf 28 EUR und bei mehr als achtstündiger Abwesenheit sowie am An- und Abreisetag von mehrtägigen Abwesenheiten von 12 auf 14 EUR.

Hinzugefügt am 01.01.2020


Mindestlohn ab 2020

Der 2015 in Deutschland eingeführte gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2020 um weitere 16 Cent steigen. Somit erhalten Arbeitnehmer künftig 9,35 Euro brutto pro Stunde statt wie zuvor 9,19 Euro. Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Auch Minijobber, Saisonarbeiter und Rentner profitieren davon. Folgende Personen- und Berufsgruppen haben allerdings keinen Anspruch auf Mindestlohn: • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung • Schüler und Studenten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren • Auszubildende • Ehrenamtliche • Selbstständige • Heimarbeiter • Freiwillige Praktikanten in den ersten drei Monaten, ab dem 4. Monat Praktikum ist der Mindestlohn verpflichtend • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung • Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten • Personen, die eine Berufsbildungsvorbereitung oder Einstellungsqualifizierung absolvieren • Teilnehmer einer Maßnahme der Arbeitsförderung (z.B. 1-Euro-Jobber) • Menschen mit Behinderungen

Hinzugefügt am 13.11.2019


Künstlersozialabgabe

Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. Der Abgabesatz wird das dritte Jahr in Folge stabil bleiben. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Hinzugefügt am 04.08.2019

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